Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Hierzu zählen vor allem Vermögensdelikte wie Untreue (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Diebstahl (meist geistigen Eigentums), Korruptionsdelikte wie Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechung (§ 334 StGB) und der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB). Aber auch strafrechtliche Nebengesetze wie z.B. Insolvenzverschleppung (§ 84 GmbHG, § 401 AktG), Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG), Strafbare Kennzeichenverletzung (§ 143 MarkenG), Verstöße gegen § 34 Außenwirtschaftsgesetz, § 142 PatG, gehören zum Bereich des Wirtschaftsstrafrechts
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