Strafrecht

Überblick


Bei gegen Sie geführte strafrechtliche Ermittlungen oder Verfahren, beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Strafrechts (mit Ausnahme des Steuerstrafrechts). Hierzu gehören sämtliche Straftatbestände, vom Allgemeinen Strafrecht wie den Vermögensdelikten (z.B. Betrug Untreue Diebstahl und Unterschlagung), den Eigentumsdelikten (z.B. Schbeschädigung und Brandstiftiung), den Gewaltdelikten (z.B. Tötung, Körperverletzung, Nötigung, Raub und Erpressung), den Verkehrsdelikten (v.a. Trunkenheit und Gefährdung des Straßenverkehrs) und der Betäubungsmittelkriminalität, bis hin zu den strafrechtlichen Spezialgebieten der Amtsdelikte (z.B. Körperverletzung, Bestechung, Vorteilsnahme), der Sexualdelikte (v.a. sexueller Missbrauch und Vergewaltigung) und dem Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Korruption und Veruntreuung), sowie dem Computer- und Medizinstrafrecht in welchen wir nochmals einen besonderen Schwerpunkt haben.

Strafverfahren sind nicht nur ob der damit verbundenen Konsequenzen (Freiheits- und Geldstrafen oder Eintragungen im Führungszeugnis), sondern auch aufgrund der möglichen Öffentlichkeitswirkung bei Gerichtsverhandlungen eine große Belastung für jeden der ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät.

Deshalb ist es gerade bei Strafverfahren so ungemein wichtig, einen kompetenten und erfahrenen Anwalt zur Seite zu haben, der Sie nicht nur so gut wie nur irgend möglich von den einschneidenden Maßnahmen der Strafverfolgunsgbehörden abschirmt, sondern Ihnen auch eine realistische Einschätzung und suffiziente Lösungsansätze gibt, um das bestmögliche Ergebnis für sie zu erlangen, im besten Falle eine außergerichtliche Verfahrenseinstellung. Denn im Rahmen von Ermittlungsverfahren ist es für den Beschuldigten regelmäßig vorteilhaft, keine Angaben und Aussagen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu tätigen, zumindest nicht bevor ein Anwalt konsultiert wurde. Denn der Inhalt der Aussage läßt sich im weiteren Verfahrensverlauf nicht mehr korrigieren. Eine Aussage zu tätigen auf Ladung der Polizei ist nicht verpflichtend! Es empfiehlt sich daher, vor einer etwaigen Aussage einen Verteidiger zu Rate zu ziehen. Dieser wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und dann das weitere Vorgehen mit dem Mandanten abstimmen, um dann zu entscheiden ob und wie ggf. weiter vorgegangen wird.

Eine gute Strafverteidigung setzt neben einem Höchtmaß an fachlicher Kompetenz vor allem ein besonderes persönliches Engagement und Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus. Sowohl RA Stephens als auch RA Perperidis sind langjährige Strafrechtler, die neben Ihrer Tätigekeit als Anwälte auch an der Universität Strafrecht unterrichten und durch ihre enge Spezialisierung unseren Mandanten optimale Leistungen und eine bestmögliche strafrechtliche Vertretung garantieren können. Wir setzen uns vom ersten Tag der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen für unsere Mandanten ein und erzielen dadurch regelmäßig außergewöhnlich gute Ergebnisse.


ACHTUNG: Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache!     Kontakt