Revision
Gegen ein erstinstsnzliches, strafgerichtliches Urteil des Amtsgerichts oder gegen das erstinstanzliche landgerichtliche Urteil gibt es die Möglichkeit der Revision, soweit hierauf nicht verzichtet wurde und diese binnen First von 1 Woche! eingelegt wird. Im Rahmen der Revision wird anders als bei der Berufung nicht der gesamte Fall nochmals verhandelt, sondern nur Verfahrens- und Rechtsfehler überprüft, sodass die Revision zur Königsdisziplin des Strafrechts gehört, da es hier ausschließlich auf ausgesprochen gutes, juristisches Fachwissen ankommt. Auch die Revision erlaubt dem nächst höherem Gericht eine gänzlich andere Entscheidung in der Sache oder es verweist den Fall an eine andere Kammer des Ausgangsgerichts zurück. Bis zu einer neuen Entscheidung ist die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils gehemmt und kann nicht vollstreckt werden
Da es sich bei der Revision dennoch um ein neues Verfahren handelt, ist ein Wechsel des Anwaltes zu diesem Zeitpunkt kein Problem, jedoch ist es schon allein aus Kostengründen und einer möglichen Verschlechterung des Urteils (soweit auch die Staatsanwaltschaft Revision einlegt) immanent wichtig, sich vorab anwaltlich beraten zu lassen, ob der Schritt der Berufung im Einzelfall angezeigt ist! Dabei ist angesichts der sehr kurzen, einwöchigen Frist eine sehr rasche Kontaktaufnahme mit dem Anwalt nötig, da eine verspätet eingelegte Revision vom Gericht verworfen wird
Obwohl wir ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert sind und darüber hinaus an der Universität tätig sind, arbeiten wir aufgrund der Komplexität einer Revision und der Tatsache dass nur 10 % der Revisionen Erfolg versprechen immer in Kooperation mit renommierten Rechtsprofessoren und Partnerkanzleien zusammen. Das heisst, dass wir im Falle einer Revision, diese nur in Zusammenarbeit mit Universität und einer unserer ausschließlich auf Revisionen spezialisierten Partnerkanzleien einlegen, um Ihnen hierdurch die bestmögliche Chance und Möglichekeit eines Erfolges zu garantieren. Selbstverständlich beraten wir Sie im Vorfeld hierzu kompetent, erfahren und kostentransparent und bieten Ihnen zudem eine ausführliche Erstberatung an, um Ihnen einerseits die Scheu vor der im Strafrecht so essentiell wichtigen anwaltlichen Vertretung zu nehmen, Ihnen aber auch eine informative Erstbewertung Ihres Falles zu geben!
