Rechtsmittel
Berufung - Revision - Einspruch Strafbefehl - Beschwerde
Die Rechtsmittel gegen strafrechtliche Urteile und Entscheidungen gehören gemein hin zu den schwierigsten juristischen Betätigungsfeldern: So kommt es im Rahmen der Einlegung von Rechtsmitteln nicht nur auf reichhaltige juristische Erfahrung, sondern vor allem auf ausgesprochen gute strafrechtliche und strafprozessuale Kernkompetenzen an.
Als erfahrene Praktiker, aber vor allem als Universitätsdozenten für Strafrecht, bieten wir Ihnen die nötigen Voraussetungen für die erfolgreiche Vertretung in allen Insatanzen, vom Einspruch gegen den Strafbefehl bis hin zur Revision beim Bundesgerichtshof. In diesem Zusammenhang arbeiten wir sehr eng mit unseren Universitäts-Professoren der LMU und renommierten Gutachtern zusammen.
