Opferschutz
Zeugenbeistand - Nebenklage - Schadensersatz und Schmerzensgeld
Der Schutz des bzw. der Opfer(s) kommt im deutschen Strafrecht gemein hin viel zu kurz. So steht im Rahmen der strafrechtlichen Aufarbeitung der Täter und seine Tat im Vordegrund, für die Opfer bleibt da zumeist wenig Raum... Dabei ist es gerade bei Opfern von Gewalt- und Sexualverbrechen essentiell wichtig über seine Rechte im Strafverfahren Bescheid zu wissen und diese ggf. auch effektiv wahrzunehmen.
Im Rahmen des Strafverfahrens gegen einen Täter werden dem Opfer gleich verschiedene Rollen zu Teil. Einige Rollen sind in der Regel für das Opfer verpflichtend, andere dagegen freiwillig. So muss zum Beispiel das Opfer grundsätzlich als Zeuge aussagen, wobei es sich hier bereits eines sog. Zeugenbeistandes bedienen kann, also einem Anwalt der darauf achtet, dass die Rechte des Opfers gewahrt werden. Bei bestimmten Straftaten steht dem Opfer die Möglichkeit einer sog. Nebenklage zu wodurch sich das Opfer aktiv am Strafprozess gegen den Täter beteiligen kann. Zu den hieraus ergebenden Rechten gehören neben einem uneingeschränkten Fragerecht vor allem die Möglichkeit Schadensersatzansprüche, insbesondere Schmerzensgeld gegen den Täter geltend zu machen oder sogar Rechtsmittel gegen ein ergehendes Urteil einzulegen.
Im Rahmen des Strafverfahrens gegen einen Täter werden dem Opfer gleich verschiedene Rollen zu Teil. Einige Rollen sind in der Regel für das Opfer verpflichtend, andere dagegen freiwillig. So muss zum Beispiel das Opfer grundsätzlich als Zeuge aussagen, wobei es sich hier bereits eines sog. Zeugenbeistandes bedienen kann, also einem Anwalt der darauf achtet, dass die Rechte des Opfers gewahrt werden. Bei bestimmten Straftaten steht dem Opfer die Möglichkeit einer sog. Nebenklage zu wodurch sich das Opfer aktiv am Strafprozess gegen den Täter beteiligen kann. Zu den hieraus ergebenden Rechten gehören neben einem uneingeschränkten Fragerecht vor allem die Möglichkeit Schadensersatzansprüche, insbesondere Schmerzensgeld gegen den Täter geltend zu machen oder sogar Rechtsmittel gegen ein ergehendes Urteil einzulegen. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen eine umfassende anwaltliche Betreuung vom Beginn etwaiger strafrechtlicher Ermittlungen oder deren Einleitung an, bis hin zum gerichtlichen Hauptverfahren, wenn nötig sogar bis in die letzte Rechtsmittelinstanz.
Die Anwaltskosten werden bei gravierenden Delikten wie z.B. schweren Gewaltdelikten (Körperverletzung, Tötung) oder bei Sexualdelikten grundsätzlich von der Staatskasse getragen, in allen anderen Fällen besteht die Möglichkeit einer staatlichen Prozesskostenhilfe, sodass der Wahrnehmung der Opferrechte keine finanziellen Hindernisse im Weg stehen.
