Medizinstrafrecht
Das Medizinstrafrecht, (häufig auch als Arztstrafrecht bezeichnet) bezieht sich auf strafrechtliche Tatbestände die von Beteiligten des Gesundheitswesen begangen werden. Neben Ärzten und Zahnärzten zählen hierzu auch Apotheker, Rettungdienste und Pflegekräfte, sowie Arztpersonal und medizinisches Hilfspersonal. Bei den häufigsten strafrechtlichen Vorwürfen im medizinstrafrechtlichen Bereich handelt es sich vor allem um fahrlässige Körperverletzung (§ 229), fahrlässige Tötung (§ 222), Totschlag (§ 212), Tötung auf Verlangen (§216) Betrug (§263), Vorteilsnahme und Bestechlichkeit (§§ 331 und 332), Unterlassungsdeliket (§§ 13 und 323c). Ein Großteil der Verfahren basiert allerdings auf dem Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers.
Nicht selten werden Strafverfahren dazu "missbraucht" um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und so dem Patientenverlangen "Nachdruck" zu verleihen. Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Ausgang eines strafrechtlichen Verfahrens völlit unabhängig von dem zivilrechtlichen ist und darüber hinaus die Hürden einer strafbewährten Fahrlässigkeit mit Blick auf das Beweisrecht wesentlich höher als im Zivilrecht. Dennoch ist ein strafrechtliches Ermittlunsgverfahren nicht zuletzt aufgrund der drohenden Konsequenzen eines Berufsverbotes oder berufliche Nachteile wegen eines Eintrags ins Fürhungszeugnis nicht zu unterschätzen und entsprechend Ernst zu nehmen.
Nicht selten werden Strafverfahren dazu "missbraucht" um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und so dem Patientenverlangen "Nachdruck" zu verleihen. Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Ausgang eines strafrechtlichen Verfahrens völlit unabhängig von dem zivilrechtlichen ist und darüber hinaus die Hürden einer strafbewährten Fahrlässigkeit mit Blick auf das Beweisrecht wesentlich höher als im Zivilrecht. Dennoch ist ein strafrechtliches Ermittlunsgverfahren nicht zuletzt aufgrund der drohenden Konsequenzen eines Berufsverbotes oder berufliche Nachteile wegen eines Eintrags ins Fürhungszeugnis nicht zu unterschätzen und entsprechend Ernst zu nehmen. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen nicht zuletzt aufgrund der zwölfährigen haupt- und nebenamtlichen Tätigkeit von RA Stephens im Rettungsdienst reichhaltige Kompetenz medizinische Sachverhalte schnell und zielorientiert zu erfassen, gepaart mit wissenschaftlicher Tätigkeit an der Universität und reichhaltiger Erfahrung in der Praxis der Strafverteidigung.
