Kosten & Downloads

Kosten Strafverteidigung

Die Kostenfrage ist mindestens ebenso wichtig, wie das Vertrauen in seinen Anwalt! Daher ist es uns wichtig, dass Sie vorab über sämtliche Kosten für eine anwaltliche Vertretung informiert sind und keine Fragen offen bleiben. Da wir einen hohen Anspruch an unsere Qulifikation, Erfahrung und Kompetenz in Strafsachen haben, gerade weil für den Betroffenen viel - wenn nicht sogar alles auf dem Spiel steht, rechnen wir unsere anwaltliche Leistung grundsätzlich auf Honorarvertragsbasis, d.h. grundsätzlich nach Pauschalbeträgen ab. Somit wissen Sie ganz genau welche Kosten auf Sie zukommen und brauchen keine versteckten Gebühren oder Auslagen befürchten. Da sich die Höhe der Kosten jedoch ausschließlich nach dem jeweiligen Zeit- und Arbeitsaufwand berechnen, besprechen wir diese im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung selbstverständlich vorab mit Ihnen.   Zur Anfrage

Kosten Opferschutz

Wer Opfer einer Straftat wird, soll unserer Meinung nach nicht auch noch für die Wahrnehmung seiner Rechte und Interessen Geld bezahlen sollen! Deswegen bieten wir Opfern von schwereren Straftaten nicht nur eine kostenlose Erstberatung, sondern versuchen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch bei der gerichtlichen Interessenwahrnehmung unsere Kosten direkt mit der Staatskasse abzurechnen, denn bei schwerwiegenden Delikten kann das Gericht die Beiordnung eines anwaltlichen Opfervertreters (auf Staatskosten) zugunsten des Opfers beschließen. Darüber hinaus gibt es auch bei vielen weiteren Delikten die Möglichkeit einer sog. Prozesskostenhilfe, wenn das Opfer nicht in der Lage ist seine Kosten vorab selbst zu tragen. Doch selbst wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, können sämtliche Kosten in der Regel vom Täter als Schadensersatz ersetzt verlangt werden!
Insofern gilt: keine Scheu vor der Beauftragung eines anwaltlichen Opfervertreters zumal wir Ihnen in jedem Fall eine kostenlose Erstberatung anbieten und Sie umfassend zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme oder eines Kostenausgleichs informieren.   Zur Anfrage

Kosten Rechtsmittel

Die Kosten für die Beratung und Vertretung im Rahmen des Rechtsmittelrechts bestimmen sich vor allem nach Zeit und Aufwand, aber vor allem auch nach Art des Rechtsmittels. Während wir Berufungen, Beschwerden und den Einspruch gegen den Strafbefehl eigenständig und auf Honorarvertragsbasis, dh in der Regel nach einem klaren Pauschalbetrag bearbeiten, kommen bei der Revision regelmäßig weitere Kosten durch unsere Korrespondenzanwälte und Gutachter hinzu. Deshlab besprechen wir die Kostenfrage selbstverständlich auch bei den Rechtsmitteln ausführlichst im Vorfeld einer anwaltlichen Beauftragung mit Ihnen.  Zur Anfrage