Beschwerde

Gegen alle Ermittlungsmaßnahmen aber auch gegen richterliche Entscheidungen, die keine Urteile sind, gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde. Die Beschwerde ist also das Rechtsmittel gegen Entscheidungen, welche außerhalb einer Hauptverhandlung oder während einer laufenden Hauptverhandlung getroffen werden. In vielen Fällen ist die Beschwerde nicht an Fristen gebunden, allerdings muss der Beschwerdeführer auch beschwert sein - das bedeutet, dass nicht jedermann, dem eine Entscheidung zuwiderläuft, auch ein Beschwerderecht hat. In manchen Fällen muss eine "sofortige" Beschwerde innerhalb einer Woche eingelegt werden. In diesen Fällen weist das Gesetz aber ausdrücklich hierauf hin. Auch gegen Entscheidungen über eine Beschwerde ist oft noch ein Rechtsmittel - die weitere Beschwerde - gegeben.