Berufung

Gegen ein erstinstsnzliches, strafgerichtliches Urteil des Amtsgerichts gibt es die Möglichkeit der Berufung und Revision, soweit hierauf nicht verzichtet wurde und diese binnen First von 1 Woche! eingelegt wird. Im Rahmen einer Berufung wird der gesamte Fall nochmals vor dem nächst höheren Landgericht verhandelt und erlaubt diesem eine gänzlich andere Entscheidung in der Sache, also beispielsweise auch einen Freispruch zu treffen. Bis zu einer neuen Entscheidung ist die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils gehemmt und kann nicht vollstreckt werden.


Da es sich bei der Berufung um ein neues Verfahren handelt, ist ein Wechsel des Anwaltes zu diesem Zeitpunkt kein Problem, jedoch ist es schon allein aus Kostengründen und einer möglichen Verschlechterung des Urteils (soweit auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt) immanent wichtig, sich vorab anwaltlich beraten zu lassen, ob der Schritt der Berufung im Einzelfall angezeigt ist! Dabei ist angesichts der sehr kurzen, einwöchigen Frist eine sehr rasche Kontaktaufnahme mit dem Anwalt nötig, da eine verspätet eingelegte Berufung vom Gericht verworfen wird


Da wir uns vor allem auf das Rechtsmittelrecht spezialisiet haben und hier neben eigener universitären Tätigkeit auch mit renommierten Rechtsprofessoren und Gutachtern arbeiten, beraten wir Sie hier kompetent, erfahren und kostentransparent und bieten Ihnen zudem eine Erstberatung an, um Ihnen einerseits die Scheu vor der im Strafrecht so essentiell wichtigen anwaltlichen Vertretung zu nehmen, Ihnen aber auch eine informative Erstbewertung Ihres Falles zu geben! Darüber hinaus sind wir in Notfällen sogar rund um die Uhr für Sie erreichbar!